Mahlzeitendienst Preiserhöhung


Begründung: Das Mahlzeitendienstgeschäft ist seit je defizitär. Die Subvention der Mahlzeiten durch den Kanton wird ab 1.1.2012 wegen Gleichbehandlung mit andern Anbietern wie z.B. Pro Senectute auf 2.-/Mahlzeit begrenzt. Uns fehlt so immer noch 1.-/Mahlzeit. Deshalb müssen wir den Preis erhöhen.