Leistung beziehen
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Pflege oder Hilfe benötigen?
Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause oder im Spital den genauen Bedarf der Pflege oder Hilfe und abzuklären. Bei der Bedarfsabklärung werden die Möglichkeiten der Hilfe und Pflege aufgezeigt und gemeinsam mit den Klienten, Angehörigen und dem Hausarzt eine individuelle Lösung gesucht.
Diese Bedarfsabklärung gilt als verrechenbare Dienstleistung und ist obligatorisch. Eine Überprüfung der vereinbarten Leistungen erfolgt periodisch. Medizinische Behandlungen können nur auf ärztliche Verordnung hin ausgeführt werden.
Einsatzplanung
die Anmeldung ist möglichst frühzeitig an uns zu richten. Bei akuten Situationen ist ein Einsatz auch kurzfristig möglich.
Die Einsatzzeit wird vom Klienten und der Spitex gemeinsam festgelegt. Nach Möglichkeit nehmen wir auf die Wünsche unserer Klienten Rücksicht. Seitens des Klienten kann kein Anspruch auf eine bestimmte Mitarbeiterin erhoben werden. Wir bitten, Abmeldungen frühzeitig zu melden, damit wir entsprechend planen können.
Wie steht es mit dem Persönlichkeitsschutz?
Wir legen grossen Wert auf die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. Daten von Kunden und Mitarbeitern werden unter Verschluss aufbewahrt und ohne persönliche Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet.
Wer bezahlt die SPITEX Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen.
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche Sie direkt begleichen. Das Original reichen Sie – sofern kassenpflichtige Leistungen verrechnet wurden - der Krankenkasse ein und erhalten dann von der Kasse die Rückvergütung.
Rechnungsstellung
Die Leistungen werden nach dem für Sie aufgewendeten Zeitaufwand im Viertelstundentakt verrechnet. Die angebrochene Viertelstunde wird aufgerundet.
Unsere Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Bei kassenpflichtigen Leistungen wird Ihnen mit der Rechnung ev. das Bedarfsmeldeformular beigelegt. Bitte bezahlen Sie der Spitex-Organisation die Rechnung innert 30 Tagen und senden Sie das Bedarfsmeldeformular zusammen mit dem Rückforderungsbeleg zur Rückerstattung an Ihre Krankenkasse.
Unter welchen Voraussetzungen zahlen die Krankenkassen?
Die Rückerstattung der Spitex-Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B.:
- Für die Rechnung darf keine andere Versicherung haften (z.B. Unfallversicherung)
- Der Krankenkasse muss eine gültige Bedarfsabklärung / ärztliche Verordnung vorgelegt werden
- Nur die Kosten für ärztlich verordnete Pflege werden zurückerstattet
- Nur kassenpflichtige Medikamente und Hilfsmittel werden von der Krankenkasse rückvergütet
Ungedeckte Spitex-Kosten können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht.
Bei länger andauernder Krankheit und Alterbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen.

