Was ist Spitex ?
Was ist SPITEX?
SPITEX ist spital- und heimexterne Pflege und Betreuung. SPITEX-Mitarbeitende pflegen und betreuen hilfsbedürftige Menschen zu Hause; das wissen die meisten. Wissen Sie aber auch, dass wir über ein breiteres Leistungsangebot verfügen?
Menschen aller Altersgruppen, die auf Hilfe, Pflege und Unterstützung angewiesen sind, können mit unseren Dienstleistungen länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, das Spital früher verlassen oder Krisensituationen besser überstehen. Für die Betroffenen bringt dies eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Wer kann die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Anspruch auf SPITEX Leistungen haben alle Einwohnerinnen und Einwohner der 35 Gemeinden der SPITEX Seeland.
Wie arbeitet die SPITEX?
Die Hilfe und Pflege zu Hause wird bedarfsgerecht, fachlich kompetent, wirksam und wirtschaftlich erbracht. Unter Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung erhalten und fördern wir die Selbstständigkeit unserer Klientinnen und Klienten. Dabei versuchen die SPITEX-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen.
Wo hat die SPITEX ihre Grenzen?
Unsere Dienstleistungen haben dort ihre Grenzen, wo die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist. Dies trifft dann zu, wenn die Sicherheit der Klienten oder unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn die pflegenden Angehörigen überfordert sind oder wenn die Hilfe derart intensiv wird, dass ein stationärer Aufenthalt die sinnvollere Alternative darstellt.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Pflege oder Hilfe benötigen?
Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause oder im Spital den genauen Bedarf der Pflege oder Hilfe und abzuklären. Die voraussichtliche Pflegeintensität und Pflegedauer wird mit dem zuständigen Arzt besprochen und auf einem Bedarfsabklärungsformular (BA) in Form einer ärztlichen Verordnung zuhanden Ihrer Krankenversicherung festgehalten. Diese Bedarfsabklärung begründet die Erbringung von verrechenbaren Dienstleistungen und ist obligatorisch. Eine Überprüfung der vereinbarten Leistungen erfolgt periodisch. Medizinische Behandlungen können nur auf ärztliche Verordnung hin ausgeführt werden. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Einsatzplanung
Nach Möglichkeit werden Ihre Wünsche bezüglich Einsatzzeiten berücksichtigt. Zeitliche Verschiebungen unserer Einsätze sind aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht immer zu vermeiden. Die Einsatzplanung wird mit den Klienten besprochen.
Wie steht es mit dem Persönlichkeitsschutz?
Klienteninformationen sind grundsätzlich vertraulich. Den Datenschutzbestimmungen wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Alle Mitarbeitenden stehen unter beruflicher Schweigepflicht.
Wie steht es mit der Rechungsstellung?
Die Leistungen werden nach dem für Sie aufgewendeten Zeitaufwand im 5-Minutentakt erfasst resp. verrechnet. Angebrochene 5-Minuten werden aufgerundet.
Unsere Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Bitte bezahlen Sie der SPITEX-Organisation die Rechnung innert 30 Tagen und schicken Sie die Rechnung bei KVG Leistungen mit dem Rückforderungsbeleg an Ihre Krankenkasse oder bei verordneten hauswirtrschafltichen Leistungen an Ihre Zusatzversicherung, falls von Ihnen eine solche abgeschlossen ist.
Wer bezahlt die SPITEX-Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Krankenkasse rückerstattet. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen.
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Ungedeckte SPITEX-Kosten können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Alterbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Die Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen dazu mehr Informationen.
Wie geht man vor, wenn man eine Beschwerde anbringen will?
Suchen Sie in erster Linie das Gespräch mit der jeweiligen pflegenden Mitarbeiterin. Nötigenfalls wenden Sie sich an die Stützpunktleiterin. Kann keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden, ist der Geschäftsleiter die nächste Anlaufstelle.

